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ArbG Kaiserslautern, 09.06.2020 - 3 BV 18/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.06.2020 - 3 BV 18/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 TaBV 11/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 TaBV 11/20
Mitbestimmungsrecht - Dienstanweisung - Unfälle mit Dienstfahrzeugen
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.06.2020, Az.: 3 BV 18/19, wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat den Antrag daraufhin durch Beschluss vom 09.06.2020 - 3 BV 18/19 - zurückgewiesen.
der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.06.2020, Az. 3 BV 18/19, wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Einführung der Dienstanweisung für Angestellte bei Unfällen mit A.-Dienstfahrzeugen nach § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG dem Mitbestimmungsrecht der Antragstellerin, Beteiligten zu 1. und Beschwerdeführerin unterliegt.
die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.06.2020, Az. 3 BV 18/19, zurückzuweisen.