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ArbG Kaiserslautern, 13.01.2022 - 6 Ca 194/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 13.01.2022 - 6 Ca 194/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2022 - 5 Sa 31/22
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2022 - 5 Sa 31/22
Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13. Januar 2022, Az. 6 Ca 194/21, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13. Januar 2022, Az. 6 Ca 194/21, abzuändern und festzustellen, dass Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 5. März 2021 nicht beendet wird.