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ArbG Kaiserslautern, 13.02.2020 - 6 Ca 419/19 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 6 Ca 419/19 (https://dejure.org/2020,80633)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 13.02.2020 - 6 Ca 419/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 140/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 140/20
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung - Interessenabwägung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13. Februar 2020 - 6 Ca 419/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13. Februar 2020 - 6 Ca 419/19 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 13. Februar 2020 - 6 Ca 419/19 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13. Februar 2020 - 6 Ca 419/19 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 2. Oktober 2019 und 10. Oktober 2019 nicht beendet worden ist.