Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 14.10.2020 - 6 Ca 80/20 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 14.10.2020 - 6 Ca 80/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
Manipulation beim Verkauf von PaySafe-Karten
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.10.2020, Az. 6 Ca 80/20, werden kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des wechselseitigen Parteivorbringens erster Instanz wird gem. § 69 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Auswärtige Kammern Pirmasens, vom 14.10.2020, Az. 6 Ca 80/20.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens- vom 14.10.2020 - Az. 6 Ca 80/20- teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 25.02.2020 sein Ende gefunden hat und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung vom 25.02.2020 zum 31.03.2020 sein Ende gefunden hat,.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens- vom 14.10.2020 - Az. 6 Ca 80/20- teilweise abzuändern und die Widerklage in Höhe von 10.552,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2020 abzuweisen.
die Berufung der Klägerin zurückzuweisen und das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Az. 6 Ca 80/20, in Ziffer 4 des Tenors dahingehend abzuändern, dass die Klägerin verpflichtet ist, an die Beklagte 12.447,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2020 zu zahlen.