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ArbG Kaiserslautern, 24.11.2020 - 4 Ca 131/20 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 24. November 2020 - 4 Ca 131/20 (https://dejure.org/2020,79918)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 24.11.2020 - 4 Ca 131/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 16/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 16/21
Erfüllung des Urlaubsanspruchs - Freistellungserklärung - Arbeitnehmerhaftung - …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 24.11.2020, Az. 4 Ca 131/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des ArbG Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens- vom 24.11.2020, Az. 4 Ca 131/20 teilweise abzuändern und die Klage insoweit abzuweisen, als dass die Beklagte zur Zahlung von mehr als 12.972,- EUR brutto sowie abzüglich von nur 3.458,52 EUR netto anstatt von abzüglich 5.457,52 EUR netto verurteilt wurde.