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ArbG Kaiserslautern, 30.04.2019 - 3 Ca 227/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 30.04.2019 - 3 Ca 227/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2020 - 2 Sa 228/19
- BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2020 - 2 Sa 228/19
Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Ausschlussfrist - widersprüchliches …
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30. April 2019 - 3 Ca 227/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Mit Urteil vom 30. April 2019 - 3 Ca 227/18 - hat das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.387,60 EUR brutto zu zahlen, während es die weitergehende Klage abgewiesen hat.
unter teilweiser Abänderung und Neufassung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30. April 2019 - 3 Ca 227/18 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn insgesamt 112.950,87 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30. April 2019 - 3 Ca 227/18 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.