Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7.4.4 BauRTV, § 3.4 BauRTV, § 5.4.4 BauRTV, § 611a Abs 2 BGB
Reisezeiten/Fahrzeiten zu Baustellen - Vergütung - Bauzuschlag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18
- LAG Baden-Württemberg - 12 Sa 31/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17
Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18
Dazu gehört zwingend die jeweilige An- und Abreise, unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 14).Unerheblich für die Vergütungspflicht von Reisezeiten ist deren arbeitszeitrechtliche Einordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 16;… ErfK/Wank, 18. Aufl., § 2 ArbZG Rn. 17 u. ErfK/Preis, § 611 a BGB Rn. 516 g f.).
Dabei kann eine Vergütung für Reisezeiten ganz ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der jedem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete vergütungspflichtige Arbeit nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf den Mindestlohn unterschritten wird (vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 18;… 25.04.2018 - 5 AZR 424/17 Rn. 30 f.).
Wenn keine Regelung für die Vergütung von Reisezeiten getroffen worden ist, sind erforderliche Reisezeiten grundsätzlich mit der für die eigentliche Tätigkeit geschuldete Vergütung zu bezahlen (vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 17).
Dem steht nicht die Entscheidung des BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - entgegen.
Denn in dem der Entscheidung des BAG zugrunde liegenden Fall geht es um Reisezeiten ohne tägliche Heimkehr, für die § 7.4 BRTV-Bau zumindest keine Vergütung ausschließt, wenn nicht sogar vorsieht (vgl. BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 20).
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - …
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18
"Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (vgl. BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 17).Dabei kann eine Vergütung für Reisezeiten ganz ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der jedem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete vergütungspflichtige Arbeit nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf den Mindestlohn unterschritten wird (…vgl. BAG 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 18; 25.04.2018 - 5 AZR 424/17 Rn. 30 f.).
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18
Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (…BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 16; 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 30). - BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12
Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN). - BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12
Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18
Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 16;… 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 30).