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ArbG Karlsruhe, 25.06.2020 - 8 Ca 21/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 25.06.2020 - 8 Ca 21/20
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2020 - 12 Sa 63/20
- BAG - 10 AZR 120/21 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2020 - 12 Sa 63/20
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2020 (8 Ca 21/20) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 25.06.2020 - Az.: 8 Ca 21/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.035,44 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2019 zu zahlen.
die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2020, 8 Ca 21/20, zurückzuweisen.