Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 29.12.2015 - 1 Ca 206/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- dgbrechtsschutz.de
Kündigung wegen verbotener Smartphone-Nutzung unwirksam
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Arbeitsvertragskündigung bei Verstoß gegen ein betriebliches Handyverbot
- dgbrechtsschutz.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Handyverbot im Betrieb rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen verbotener Smartphone-Nutzung unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz?
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 29.12.2015 - 1 Ca 206/15
- ArbG Karlsruhe, 25.01.2016 - 1 Ca 206/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.12.2015 - 1 Ca 206/15
Ein solcher Verdacht stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 16, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 53).Solange diese Möglichkeit ebenso gut wahrscheinlich ist wie die von der Beklagten angeführte Schädigung in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, ist der Verdacht noch nicht "erdrückend" iSd. Rechtsprechung (vgl. nur BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 32, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 53).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.12.2015 - 1 Ca 206/15
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., vgl. nur BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 14, AP BGB § 626 Nr. 247).Ob eine außerordentliche Kündigung berechtigt ist, hängt insbesondere von der Motivation des Arbeitnehmers und möglichen nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber ab (vgl. BAG BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 32, AP BGB § 626 Nr. 247).
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.12.2015 - 1 Ca 206/15
Dieser Verstoß verliert jedoch ohne den eigentlichen Vorwurf der Schädigung der Beklagten dermaßen an Gewicht, dass er - wie jeder Verstoß bei steuerbarem Verhalten - zunächst abzumahnen ist, bevor hierauf eine außerordentlich Kündigung gestützt wird (vgl. zum Abmahnungserfordernis nur BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 47).bb) Ohne vorherige Abmahnung war das Verhalten der Klägerin nicht derart schwerwiegend, dass es die Beklagte zur Kündigung berechtigte (vgl. zum Abmahnungserfordernis BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 47).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 29.12.2015 - 1 Ca 206/15
Auf Grund des Obsiegens der Klägerin bzgl. der Kündigung steht ihr ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu (BAG GS 27. Februar 1985 - 1 GS 1/84 - NJW 1985, 2968).