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ArbG Kassel, 03.09.2019 - 6 Ca 450/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 03.09.2019 - 6 Ca 450/18
- LAG Hessen, 25.08.2020 - 8 Sa 1381/19
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 25.08.2020 - 8 Sa 1381/19
Zweck der Vorarbeiterzulage nach Anl. 4 zu Nr. 1 HLT Widerrufbarkeit der …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 3. September 2019 - 6 Ca 450/18 - abgeändert und die Klage abgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 3. September 2019 - 6 Ca 450/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 3. September 2019 - 6 Ca 450/18 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.