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   ArbG Kassel, 08.09.2016 - 3 Ca 460/15   

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ArbG Kassel, 08.09.2016 - 3 Ca 460/15 (https://dejure.org/2016,68646)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 08.09.2016 - 3 Ca 460/15 (https://dejure.org/2016,68646)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 08. September 2016 - 3 Ca 460/15 (https://dejure.org/2016,68646)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 17.07.2017 - 7 Sa 1352/16

    Nach § 38 Abs. 3 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften des Arbeitnehmers aus

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 08.09.2016 - 3 Ca 460/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Mit seinem am 08.09.2016 verkündeten Urteil hat das Arbeitsgericht Kassel - 3 Ca 460/15 - die Klage abgewiesen.

    Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel - 3 Ca 460/15 - hat die Klägerin innerhalb der zu Protokoll der Berufungsverhandlung am 17.07.2017 festgestellten und dort ersichtlichen Fristen Berufung eingelegt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 08.09.2016 - 3 Ca 460/15 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3.432,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2015 zu zahlen,.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 08.09.2016 - 3 Ca 460/15 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG).

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