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ArbG Kassel, 10.09.2015 - 9 Ca 30/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 10.09.2015 - 9 Ca 30/15
- LAG Hessen, 08.08.2018 - 13 Sa 1237/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.08.2018 - 13 Sa 1237/17
Hat die Arbeitnehmerin bei Einstellung dem Arbeitgeber gegenüber Mitteilung über …
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. September 2015 - 9 Ca 30/15 - wird zurückgewiesen.Hinsichtlich des streitigen Vorbringens der Parteien in erster Instanz sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. September 2015 - 9 Ca 30/15 - Bezug genommen (Seite 6 - 12 des Urteils, Bl. 143 - 149 d. A.).
Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 10. September 2015 - 9 Ca 30/15 - der Klage stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. September 2015 - 9 Ca 30/15 - abzuändern und.
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. September 2015 - 9 Ca 30/15 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit b, c ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.