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ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5, 7 BetrVG, § 38 BetrVG, § 14 AÜG
Unter Beachtung des mit § 38 Abs. 1 BetrVG verfolgten Ziels bedarf es auch bei der Berechnung der Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 Abs. 1 BetrVG der Einbeziehung der regelmäßig eingesetzten Leiharbeitnehmer in die Berechnung der regelmäßig ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
- LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
- BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11
Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Derartiges folge auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11).Dass Leiharbeitnehmer im Rahmen des § 38 Abs. 1 BetrVG bei Ermittlung der Schwellenwerte zu berücksichtigen sind, ergibt sich in Konsequenz der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11) unter Berücksichtigung der Funktion des Arbeitnehmerbegriffs in § 38 BetrVG.
Leiharbeitnehmer seien auch nicht etwa eine regelmäßig nur kleine und bei typisierender Betrachtung zu vernachlässigende Gruppe, sondern bildeten des Öfteren einen quantitativ erheblichen, bisweilen sogar den überwiegenden Teil der Belegschaft (vgl. BAG 13.03.2013 - 7 ABR 69/11, NZA 2013, 789).
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11
Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines Anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 05.12.2012 - 7 ABR 48/11, NZA-RR 2013, 793).Für den Bereich des drittbezogenen Personaleinsatzes (aufgespaltene Arbeitgeberstellung) hat das Bundesarbeitsgericht die 2-Komponenten-Lehre aufgegeben, da dort keine sachgerechten Ergebnisse erzielt werden können (vgl. BAG 05.12.2012 - 7 ABR 48/11, NZA 2013, 793).
- LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBV 25/13
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern - Freistellung von …
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Für den Fall der Elternzeit enthält § 21 Abs. 7 BEEG insoweit eine ausdrückliche Regelung (vgl. Hess. LAG 12.08.2013 - 16 TaBV 25/13, Juris).
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private …
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Kurzfristige Schwankungen im Personalbestand bleiben unberücksichtigt (vgl. BAG 05.12.2012 - 7 ABR 17/11, NZA 2013, 690). - LAG Nürnberg, 02.08.2011 - 7 TaBV 66/10
Betriebsratswahl - Betriebsgröße - keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
In der Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 14/5741; III 3; Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 02.04.2001) ist lediglich ausgeführt, dass mit einer Neudefinition des allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs für die betriebsverfassungsrechtliche Situation nicht viel gewonnen wäre und statt dessen durch verschiedene Neuregelungen behutsam dort eingegriffen werden solle, wo Arbeitnehmern des eigenen Betriebs an externen Arbeitsplätzen der Schutz der betrieblichen Mitbestimmung gewährleistet werden müsse und wo externe Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Inhabers des Einsatzbetriebes unterlägen (zitiert anhand der Entscheidung LAG Nürnberg v. 02.08.2011 - 7 TaBV 66/10, Juris). - BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive …
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Die in § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG genannten Beschäftigten sind bei den organisatorischen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes - so auch bei § 38 BetrVG - zu berücksichtigen (vgl. BAG 12.09.2012 - 7 ABR 37/11, NZA-RR 2013, 197). - BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04
Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer
Auszug aus ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Erforderlich sollte hierzu vielmehr die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Betrieb sein, was regelmäßig voraussetzte, dass der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist (sog. 2-Komponenten-Lehre; vgl. BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04, NZA 2005, 707).
- BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15
Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 - 9 BV 8/14 - teilweise abgeändert. - LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 - 9 BV 8/14 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 -9 BV 8/14- abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.