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   ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17   

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https://dejure.org/2017,63717
ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17 (https://dejure.org/2017,63717)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 18.05.2017 - 9 BV 1/17 (https://dejure.org/2017,63717)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 9 BV 1/17 (https://dejure.org/2017,63717)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 53/92

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - Begriff der gründlichen und vielseitigen

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17
    Diese Feststellungslast des Arbeitgebers bezieht sich allerdings nur auf die Tatsachenfeststellung und nicht auf die rechtliche Subsumtion (vgl. BAG 20.04.1993 - 1 ABR 53/92, Juris).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17
    Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind grundsätzlich nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Widerspruchsfrist von § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat (vgl. nur BAG 28.04.1998 - 1 ABR 50/97, BAGE 88, 310).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 05.10.1999 - 4 AZR 578/98, AP Nr. 15 zu § 4 TVG Verdienstsicherung).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17
    Der Antrag des Arbeitgebers nach § 99 BetrVG richtet sich auf eine bestimmte Eingruppierung, deshalb kommt es darauf an, ob diese zutreffend ist (vgl. BAG 12.12.2006 - 1 ABR 13/06, AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • LAG Hessen, 20.04.2015 - 17 Sa 833/14

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) für die

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17
    Soweit zwischen den Parteien bzw. Beteiligten die Erfüllung der tariflichen Merkmale der Ausgangsfallgruppe nicht im Streit steht, reicht insoweit allerdings eine pauschale rechtliche Überprüfung aus (vgl. LAG Hessen 20.04.2015 - 17 Sa 833/14 , juris).
  • LAG Hessen, 29.03.2018 - 5 TaBV 182/17

    § 99 BetrVG

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 18.05.2017 - 9 BV 1/17 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 18.05.2017 - 9 BV 1/17 - abzuändern und die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung des Arbeitnehmers A mit Arbeitsbeginn ab dem 01.02.2017 in der Abteilung Schlauchcenter als Maschinenbediener am Großflechter und Wickelschlauch mit der Entgeltgruppe E2 zu ersetzen.

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