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   ArbG Kassel, 20.11.2014 - 3 Ca 297/14   

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ArbG Kassel, 20.11.2014 - 3 Ca 297/14 (https://dejure.org/2014,58006)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 20.11.2014 - 3 Ca 297/14 (https://dejure.org/2014,58006)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 20. November 2014 - 3 Ca 297/14 (https://dejure.org/2014,58006)
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1756/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. November 2014 - 3 Ca 297/14 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. November 2014-3 Ca 297/14 - abzuändern und.

  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1564/14

    Parallelverfahren: 18 Sa 1485/14, 18 Sa 1486/14, 18 Sa 1487/14, 18 Sa 1573/14, 18

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1670/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1486/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1576/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1488/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 96/15

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1487/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG - 18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1578/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1575/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

    Zum Eintritt der Tarifbindung vereinbarten die Beklagte und der für ihren Betrieb gebildete Betriebsrat am 01. März 2013 die Betriebsvereinbarung "Betriebliche Lohngestaltung", die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 17. November 2014 in dem Parallelrechtsstreit mit dem Az. Hess. LAG -18 Sa 1756/14, ArbG Kassel - 3 Ca 297/14, dort Bl. 73-80 d.A.):.
  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1485/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1708/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1787/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1579/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

  • LAG Hessen, 24.06.2015 - 18 Sa 1577/14

    Begriff der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe im Sinne

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