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ArbG Kassel, 25.08.2016 - 7 Ca 186/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 25.08.2016 - 7 Ca 186/16
- ArbG Kassel, 29.08.2016 - 7 Ca 186/16
- LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
Einem Urteil, dass außerhalb eines Urteilsverfahren ergangen ist, etwa weil …
Das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 25. August 2016 - 7 Ca 186/16 - wird aufgehoben.das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 29. August 2016-7 Ca 186/16-teilweise abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn seit dem 10. November 2014 gemäß der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA zu vergüten.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 29. August 2016-7 Ca 186/16 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.