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ArbG Kassel, 26.02.2015 - 3 Ga 1/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 26.02.2015 - 3 Ga 1/15
- LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15
Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach § 15 Absatz 7 BEEG
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Februar 2015 - 3 Ga 1/15 - abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Februar 2015 - 3 Ga 1/15-abzuändern und die Verfügungsbeklagte zu verurteilen, seinem Antrag zuzustimmen, in der Zeit vom 17. März 2015 bis zur Entscheidung der Hauptsache, längstens aber bis zum 17. März 2017, seine vertragliche Arbeitszeit von 20 h pro Woche wie folgt festzulegen: Montags und dienstags, wahlweise 8:00 Uhr bis 16:45 Uhr (Sonderschicht), 9:45 Uhr bis 18:30 Uhr (Frühschicht) oder 11:15 Uhr bis 20:00 Uhr (Spätschicht) und mittwochs von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Spätschicht in Teilzeit).