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ArbG Kassel, 26.08.2020 - 6 Ca 473/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 26.08.2020 - 6 Ca 473/17
- LAG Hessen, 09.12.2020 - 8 Ta 313/20
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 09.12.2020 - 8 Ta 313/20
Zwangsvollstreckung der titulierten Verpflichtung des Arbeitgebers auf Erteilung …
Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. August 2020 - 6 Ca 473/17 - aufgehoben und gegen den Schuldner zur Erzwingung der Verpflichtungen aus dem gerichtlichen "Zwischenvergleich" vom 29. August 2020 - 6 Ca 473/17 -, nämlich Vergütungsabrechnungen für folgende Monate und folgende Beträge:.Der Schuldner (im Folgenden: Beklagter) und der Gläubiger (im Folgenden: Kläger) haben in dem Gütetermin vom 29. August 2018 bei dem Arbeitsgericht Kassel in dem Rechtsstreit mit dem Az. - 6 Ca 473/17 - einen "Zwischenvergleich" geschlossen, in dem Folgendes vereinbart wurde:.