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ArbG Kassel, 28.06.2016 - 6 Ca 70/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 28.06.2016 - 6 Ca 70/14
- LAG Hessen, 17.11.2016 - 8 Ta 456/16
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.11.2016 - 8 Ta 456/16
Ein Vergleich ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soweit in ihm die …
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juni 2016 - 6 Ca 70/14 - unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der Verpflichtung aus Ziff. 6 des gerichtlichen Vergleichs vom 24. April 2014 - 6 Ca 70/14 -, nämlich dem Gläubiger ein qualifiziertes Zeugnis mit dem Ausstellungsdatum 30. April 2014 zu erteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 625, 00 verhängt.
Der Schuldner (im Folgenden: Beklagter) und der Gläubiger (im Folgenden: Kläger) haben im Gütetermin vom 24. April 2014 in dem Rechtsstreit 6 Ca 70/14 auszugsweise den folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen:.