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   ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16   

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https://dejure.org/2016,63979
ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16 (https://dejure.org/2016,63979)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 28.07.2016 - 9 BV 3/16 (https://dejure.org/2016,63979)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 9 BV 3/16 (https://dejure.org/2016,63979)
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  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
    Zuständig ist in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG der Betriebsrat in der bei Beendigung seiner Amtszeit gegebenen Besetzung (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00, NZA 2003, 53).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
    Eine offensichtliche Aussichtslosigkeit ist anzunehmen, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muss (vgl. BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88, NZA 1990, 233).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 TaBV 2577/09

    Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
    Davon kann jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn über eine ungeklärte Rechtsfrage zu entscheiden ist oder die Rechtsauffassung des Betriebsrats vertretbar erscheint (vgl. LAG Berlin - Brandenburg 16. April 2010 -10 TaBV 2577/09, juris).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

    Auszug aus ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 ABR 56/04, NZA 2006, 144).
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

    Auszug aus ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
    Die Abtretung eines auf Befreiung von einer Verbindlichkeit gerichteten Anspruchs des Betriebsrats an den Gläubiger des zugrunde liegenden Schuldverhältnisses führt dazu, dass dieser nunmehr Zahlung an sich verlangen kann (vgl. BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96, NZA 1998, 900).
  • LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16

    Ein Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber setzt

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juli 2016 - 9 BV 3/16 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juli 2016 - 9 BV 3/16 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

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