Rechtsprechung
ArbG Kempten, 17.09.2009 - 5 BV 22/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Kempten, 17.09.2009 - 5 BV 22/09
- LAG München, 25.02.2010 - 3 TaBV 104/09
- BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
Wird zitiert von ...
- LAG München, 25.02.2010 - 3 TaBV 104/09
Auslegung einert tarifvertraglichen Öffnungsklausel
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kempten vom 17.09.2009 - 5 BV 22/09 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kempten hat mit Beschluss vom 17.09.2009 - 5 BV 22/09 -, auf den hinsichtlich des erstinstanzlichen Vorbringens der Beteiligten, der im ersten Rechtszug gestellten Anträge sowie der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, dem Begehren des Antragstellers, der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, in den Entgeltgruppen 6 bis 12 die Leistungsbeurteilung früher als sechs Monate nach einer Höhergruppierung vorzunehmen, und festzustellen, dass im Falle von Höhergruppierungen die bisherige Leistungszulage für den Zeitraum von sechs Monaten bis zur neuen Leistungsbeurteilung gemäß der Betriebsvereinbarung vom 09.01.2007 abzurechnen ist, nicht stattgegeben und demzufolge die entsprechenden Anträge vollumfänglich zurückgewiesen.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Kempten vom 01.10.2009 - 5 BV 22/09 - wird abgeändert.