Rechtsprechung
   ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62009
ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12 (https://dejure.org/2012,62009)
ArbG Kempten, Entscheidung vom 21.08.2012 - 2 BV 16/12 (https://dejure.org/2012,62009)
ArbG Kempten, Entscheidung vom 21. August 2012 - 2 BV 16/12 (https://dejure.org/2012,62009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat wegen wahrheitswidrigem Vortrag vor dem Gericht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 11.10.2012 - 5 TaBV 78/12

    (Versetzung - Umgruppierung

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Im Beschlussverfahren LAG München 5 TaBV 78/12 wird der Betriebsrat ebenfalls durch die Verfahrensbevollmächtigten des vorliegenden Verfahrens vertreten. Mit Schriftsatz vom 03.07.2012 (Anlage AST 12, Bl. 176 ff. d. A.) ließ der Betriebsrat vortragen: "Es ist eine Einigungsstelle eingerichtet zur Neuregelung der Arbeitszeit, nun auch Langzeitkonten" (Bl. 183 d. A.).

    Der Arbeitgeber geht davon aus, dass sich der Betriebsratsvorsitzende im Verfahren LAG München, 5 TaBV 78/12 wahrheitswidrigen Sachvortrag zurechnen lassen muss.

    Seite 4 der Anlage A 3, so wie sie vom Betriebsrat im Verfahren LAG München 5 TaBV 78/12 vorgelegt wurde, sei ohne Wissen des Arbeitgebers geändert worden.

    Auch im Verfahren LAG München 5 TaBV 78/12 sei nicht wahrheitswidrig vorgetragen worden.

    Auch in Zusammenschau mit dem behaupteten Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung und dem Vortrag im Verfahren LAG München 5 TaBV 78/12 liegt keine offensichtlich schwerwiegende grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten vor, selbst wenn insoweit der Vortrag des Arbeitgebers als wahr unterstellt würde.

  • LAG Hamm, 19.03.2004 - 13 TaBV 146/03

    Ausschluss, Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedgrobe, Pflichtverletzung, Rückgabe,

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Nicht ausreichend für den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat soll sein, wenn das Betriebsratsmitglied mehrmals wahrheitswidrig bestritten hat, noch im Besitz von Betriebsratsunterlagen zu sein (LAG Hamm 19.03.2004, 13 TaBV 146/03).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, da es nach zutreffender herrschender Meinung keine kollektiv-rechtliche Abmahnung gibt (BAG 5, 12.1975 1 AZR 94/74, LAG Düsseldorf 23.02.1993, 8 TaBV 245/92 -zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.1993 - 8 TaBV 245/92
    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, da es nach zutreffender herrschender Meinung keine kollektiv-rechtliche Abmahnung gibt (BAG 5, 12.1975 1 AZR 94/74, LAG Düsseldorf 23.02.1993, 8 TaBV 245/92 -zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten kann nur dann angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (vgl. LAG Hamm 20.03.2009 10 TaBV 149/08 LAG Rheinland-Pfalz 17.12.2009, 5 TaBV 16/09).
  • BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53

    Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Es genügt ein einmaliger Verstoß, wenn er offensichtlich und besonders schwerwiegend ist (BAG 04.05.1955 AP BetrVG § 44 Nr. 1).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Grob heißt in diesem Zusammenhang, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein muss (BAG 21.02.1978, AP BetrVG 1972 § 74 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - ehrverletzende

    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten kann nur dann angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (vgl. LAG Hamm 20.03.2009 10 TaBV 149/08 LAG Rheinland-Pfalz 17.12.2009, 5 TaBV 16/09).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2005 - 1 TaBV 15/04
    Auszug aus ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12
    Dies mag im Wiederholungsfalle anders zu beurteilen sein, da auch wiederholte leichtere Pflichtverletzungen den Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigen können, wenn trotz Hinweises auf die Pflichtwidrigkeit mit einer gewissen Beharrlichkeit fortgesetzt gegen die gleiche Pflicht verstoßen wird, so dass das Verhalten in der Gesamtschau das Gewicht einer groben Pflichtwidrigkeit erhält (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 31.3.2005 1 TaBV 15/04, DKK-Trittin § 23 Rn. 11, Richardi-Thüsing § 23 Rn. 17, jeweils m.w. N.).
  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - Juris; wie hier auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 9. Jan. 2013 - 12 TaBV 93/12 - Juris, wegen der Verletzung der Schweigepflicht durch wörtliches Zitieren aus einem Bewerbungsschreiben eines Arbeitnehmers in Betriebsversammlung; ArbG Kempten Beschluss vom 21. Aug. 2012 - 2 BV 16/12 - Juris; ArbG Wesel Beschluss vom 16. Okt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht