Rechtsprechung
ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45 c/17 |
Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45 c/17
- LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
- BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
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- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Auszug aus ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45c/17
In Betrieben, in denen kein Betriebsausschuss gebildet ist, kann das Einsichtsrecht durch den Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter oder ein anderes hierzu dauerhaft beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem die Führung der laufenden Geschäfte nicht übertragen sein muss, wahrgenommen werden (zuletzt BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 19, juris; GK-BetrVG/Weber, 11.Aufl., § 80 Rn.116).Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (zuletzt BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 23, juris).
Allerdings verkennt die Beteiligte zu 2, dass der Antragsteller nicht Einblick in eine Jahresaufstellung begehren kann, die in dieser Form bei der Beteiligten zu 2 gar nicht existent ist (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 20, juris).
- BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
Auszug aus ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45c/17
Weder kann der Betriebsrat auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts verzichten noch kann das Mitbestimmungsrecht verwirken (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 5/16 -, Rn. 25, juris). - BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten
Auszug aus ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45c/17
Dabei hat der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.08.1995 (- 7 ABR 63/94) die Auffassung vertreten, dass dem beauftragen Betriebsratsmitglied nicht die Führung der laufenden Geschäfte des Betriebsrats übertragen sein müsse. - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19
Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht
Auszug aus ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45c/17
Rechtsbeschwerde zurückgewiesen BAG: 1 ABR 23/19 29.09.2020.