Rechtsprechung
ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80 b/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung des Zusatzes "in seiner Funktion als Ergotherapeut ohne Berufsurkunde" in einem Arbeitszeugnis; Anforderungen an die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Arbeitszeugnis muss mit lachendem Smiley unterschrieben sein
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitszeugnis muss mit lachendem Smiley unterschrieben sein
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Versehung eines Arbeitszeugnisses mit Smileys
- dgbrechtsschutz.de
Da lächelt Justitia
- rabüro.de
Zur Platzierung eines Smiley bei der Unterschrift eines Arbeitszeugnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Ein Arbeitszeugnis muss mit "lachenden Smiley" unterschrieben werden
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein Smiley mit Mundwinkel nach unten im Arbeitszeugnis
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zeugnis mit lachendem Smiley?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber dürfen Unterschrift unter Zeugnis nicht mit einem negativen Smiley versehen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Griesgrämiger Smiley im Zeugnis - Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis korrigieren
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine "Emoticons" (Smiley) im Arbeitszeugnis
- mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)
Smiley im Arbeitszeugnis? Aber nur lächelnd!
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Smileys in Arbeitszeugnis nicht zulässig - Arbeitsrecht
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Da lächelt Justitia
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis mit lachendem Smiley
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber muss Arbeitszeugnis mit lachendem Smiley unterschreiben - Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeugnis nach § 109 GewO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Auszug aus ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80b/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des BAG vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11, juris) gehören Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers in einer Schlussformel, z.B. Dank für die geleistete Zusammenarbeit bzw. Wünsche für die berufliche Zukunft, nicht zum erforderlichen Inhalt eines Arbeitszeugnisses.Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommen Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel, sondern nur Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses ohne Schlussformel (BAG vom 11.12.2012, a.a.O.).
- ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2001 - 7 Ca 8000/00
Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber; Inhaltliche Anforderungen an eine …
Auszug aus ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80b/13
Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte stilistische Formulierungen gewählt werden (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 08.08.2001, NZA-RR 2002, Seite 182). - LAG Hamm, 10.05.1990 - 17 Sa 28/90
Haftungsfreistellung gemäß §§ 636 , 637 RVO bei Schädigung einer betriebsfremden …
Auszug aus ArbG Kiel, 18.04.2013 - 5 Ca 80b/13
Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass die vom Arbeitgeber gewählten Worte und Begriffe ersetzt werden durch solche, die den gleichen Aussagewert besitzen und die der Arbeitnehmer aber gern verwandt haben möchte (Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 17.05.1990, AuR 1991, S. 152).