Rechtsprechung
ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14 a/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- arbeitsrechtsiegen.de
Anlasskündigung bei Arbeitsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77
Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Wesentlich mitbestimmende Bedingung - Kenntnis …
Auszug aus ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18
In diesem Fall ist der Arbeitgeber so zu behandeln, als habe er Kenntnis von der Arbeitsunfähigkeit gehabt (BAG, Urteil v. 26.04.1978 - 5 AZR 5/77).Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.04.1978 ausgeführt, dass der Arbeitgeber, der vor Ablauf der Anzeige- und Nachweisfristen kündigt, bei seiner Kündigung die Möglichkeit in Betracht ziehen muss, dass der Arbeitnehmer durch Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist (BAG, Urteil v. 26.04.1978 - 5 AZR 5/77, Rn. 11, zitiert nach juris).
In diesem Fall bestehe auch kein Lohnanspruch des Arbeitnehmers (BAG, Urteil v. 26.04.1978 - 5 AZR 5/77, Rn. 12, 13, zitiert nach juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 5 Sa 324/13
Entgeltfortzahlung, Kündigung, Anscheinsbeweis, Anlass, Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18
Weitergehend wird zum Teil auch ein entsprechender Anscheinsbeweis angenommen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 06.02.2014 - 5 Sa 324/13).bb) Weiteres Indiz ist darüber hinaus auch, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Beginn der Entgeltfortzahlungspflicht besteht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 06.02.2014 - 5 Sa 324/13).
Dabei mag dahinstehen, ob ein sozial-verantwortlicher Arbeitgeber bei vereinbarter sechsmonatiger Probezeit in der Lage ist, bereits nach wenigen Tage eine endgültige Leistungsbeurteilung zu fällen, die zum sofortigen Kündigungsschluss führt (zweifelnd insoweit LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 06.02.2014 - 5 Sa 324/13).
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18
Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat (BAG, Urteil v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01).Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, Urteil v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01).
- BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende …
Auszug aus ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18
Dies gilt erst recht - obgleich § 5 Abs. 1 Satz 4 EFZG für Folgebescheinigungen weder eine Frist zur Anzeige noch zum Nachweis bestimmt - im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, die über den zunächst bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraum hinaus andauert (BAG, Urteil v. 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79).