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ArbG Koblenz, 04.07.2017 - 8 BV 19/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.07.2017 - 8 BV 19/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2018 - 8 TaBV 35/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2018 - 8 TaBV 35/17
Eingruppierung - Einzelhandel
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.07.2017 - Az.: 8 BV 19/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Beteiligten erster Instanz wird auf die tatbestandliche Darstellung im Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 4. Juli 2017 - 8 BV 19/16 - (Bl. 391 - 396 d.A.) Bezug genommen und ergänzend auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.
Mit Beschluss vom 4. Juli 2017 - 8 BV 19/16 - hat das Arbeitsgericht Koblenz dem Antrag der Arbeitgeberin stattgegeben.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz 4. Juli 2017 - 8 BV 19/16 - abzuändern und den Antrag der Arbeitgeberin abzuweisen.