Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 05.09.2018 - 4 Ca 342/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.09.2018 - 4 Ca 342/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 2 Sa 325/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 2 Sa 325/18
Überstundenvergütung: Darlegungslast - Urlaubsabgeltung: Hinweispflicht auf …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.09.2018 - 4 Ca 342/17 - teilweise abgeändert:.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5. September 2018 - 4 Ca 342/17 - verwiesen.
Mit Urteil vom 5. September 2018 - 4 Ca 342/17 - hat das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt, an den Kläger die geltend gemachte Arbeitsvergütung für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember 2016 in Höhe von 1.056,00 EUR brutto abzüglich bereits gezahlter 744, 24 EUR netto und Urlaubsabgeltung für vier Urlaubstage aus dem Jahr 2016 (20 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub für das Jahr 2016 abzüglich des im Jahr 2016 erhaltenen Urlaubs von 16 Tagen) in Höhe von 383, 70 EUR brutto jeweils nebst Zinsen zu zahlen, während es im Übrigen die Klage abgewiesen hat.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5. September 2018 - 4 Ca 342/17 - teilweise abzuändern und.