Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 06.09.2017 - 4 Ca 491/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,65527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 06.09.2017 - 4 Ca 491/17
- ArbG Koblenz, 27.09.2017 - 4 Ca 491/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2018 - 1 Sa 507/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2018 - 1 Sa 507/17
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.09.2017, Az.: 4 Ca 491/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Nach Anhörung des Klägers und der bestehenden Mitarbeitervertretung, derentwegen ebenso wie bezüglich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien erster Instanz Bezug genommen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.09.2017, 4 Ca 491/17, Bl. 189 ff. d.A.), kündigte die Beklagte mit Schreiben vom 2. Februar 2017 das Dienstverhältnis "aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung fristlos" sowie hilfsweise "aus wichtigem Grund mit sozialer Auslauffrist zum nächst zulässigen Termin".
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.9.2017, Az. 4 Ca 491/17, abzuändern und die Klage abzuweisen.