Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 12.09.2018 - 12 Ca 3436/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 12.09.2018 - 12 Ca 3436/17
- ArbG Koblenz, 23.01.2019 - 12 Ca 3436/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen - …
Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. September 2018 - 12 Ca 3436/17 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 - 12 Ca 3436/17 - teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 - 12 Ca 3436/17 - werden zurückgewiesen.
unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz durch Teilurteil vom 12. September 2018 - 12 Ca 3436/17 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 10. November 2017, zugegangen am 15. November 2017 beendet wurde, mithin über den 31. Dezember 2017 ungekündigt für den Kläger als Stationsarzt bei der Beklagten zu den Konditionen seines unbefristet bestehenden Arbeitsvertrages vom 04. März 2016 und der Arbeitsvereinbarung vom 03. Februar 2017 zur Einsetzung des Klägers in der regulären 5-Tage-Arbeitswoche von Montag bis Freitag mit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche fortbesteht,.
auf die Berufung des Klägers das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 - 12 Ca 3436/17 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 9.340,29 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 19.315,32 Euro brutto seit Rechtshängigkeit zu zahlen,.
die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12. September 2018 - 12 Ca 3436/17 - wird zurückgewiesen,.
die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 - 12 Ca 3436/17 - wird zurückgewiesen,.
das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 - 12 Ca 3436/17 - wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Januar 2019 - 12 Ca 3436/17 - wird zurückgewiesen,.