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ArbG Koblenz, 14.03.2017 - 12 Ca 1618/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.03.2017 - 12 Ca 1618/16
- ArbG Koblenz, 14.03.2017 - 12�Ca 1618/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 191/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 191/17
Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. März 2017, Az. 12 Ca 1618/16, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsrechts Koblenz vom 14. März 2017 (Az. 12 Ca 1618/16) abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn auch über den 1. Juni 2014 hinaus nach der Entgeltgruppe E 06 des Firmenbezogenen Verbandstarifvertrags für die C.GmbH & Co. KG vom 12. Mai 2014 in Verbindung mit dem Überleitungstarifvertrag zwischen der C.GmbH & Co. KG und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie vom 12. Mai 2014 sowie der Betriebsvereinbarung über eine Eingruppierungsrichtlinie und die Überleitung auf die neue Entgeltstruktur zwischen der C.GmbH & Co. KG und dem Betriebsrat der C.GmbH & Co. KG vom 30. Juni 2014 zu vergüten.