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   ArbG Koblenz, 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20   

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ArbG Koblenz, 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20 (https://dejure.org/2020,36305)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20 (https://dejure.org/2020,36305)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 7 Ca 1140/20 (https://dejure.org/2020,36305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen einer zusammenhängenden Urlaubsgewährung auch bei Wochenfeiertag in diesem Zeitraum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf

    Auszug aus ArbG Koblenz, 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20
    b) Unabhängig von der Frage, ob die mit § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG verfolgte Intention, dem Arbeitnehmer eine längere Erholungsperiode zu gewähren, erst ab einer bestimmten Mindestdauer (etwa von 2 Wochen) erreicht werden kann (dagegen BeckOK-ArbR/Lampe, Stand: 01.09.2020, § 7 BUrlG Rn. 14), unabhängig davon, ob der Arbeitgeber, der den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu beachten hat, sich dann auch im (erwünschten) Stückelungsfall auf eine Erfüllungswirkung berufen können muss (dafür LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08; BeckOK-ArbR/Lampe, § 7 BUrlG Rn. 14) und unabhängig davon, ob die Geltendmachung eines Nachgewährungs- bzw. Abgeltungsanspruchs unter Berufung auf § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG für vom Arbeitnehmer frei bestimmte und gewählte Urlaubszeiten nicht schon von vornherein rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08), kann sich die Klägerin nicht auf § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG berufen, da sie vom 30.09.

    18 aa) Ein "Verstoß" der Beklagten gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG liegt schon deshalb nicht vor, weil § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG die Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich vom für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Unabdingbarkeitsschutz ausnimmt und daher auch die Arbeitsvertragsparteien - wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG vorliegen - eine andere Teilungsanordnung treffen können als die in § 7 Abs. 2 Satz 2 vorgesehene (LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08; HWK/Schinz, 9. Aufl. 2020, § 7 Rn. 53; MH/Klose, 4. Aufl. 2018, § 86 Rn. 67; Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, 11. Aufl. 2016, § 7 Rn. 61), jedenfalls solange dies nicht zu einer Atomisierung des Urlaubsanspruchs führt (BAG 29.07.1965 AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG; LAG Baden-Württemberg 06.03.2019 - 4 Sa 73/18; HWK/Schinz, § 13 Rn. 42).

    Mithin liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG - dass der komplette Urlaub aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (hier dem Wunsch der Klägerin entsprechend [vgl. dazu generell LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08]) nicht zusammenhängend gewährt werden konnte - vor.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18

    Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus ArbG Koblenz, 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20
    18 aa) Ein "Verstoß" der Beklagten gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG liegt schon deshalb nicht vor, weil § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG die Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich vom für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Unabdingbarkeitsschutz ausnimmt und daher auch die Arbeitsvertragsparteien - wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG vorliegen - eine andere Teilungsanordnung treffen können als die in § 7 Abs. 2 Satz 2 vorgesehene (LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08; HWK/Schinz, 9. Aufl. 2020, § 7 Rn. 53; MH/Klose, 4. Aufl. 2018, § 86 Rn. 67; Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, 11. Aufl. 2016, § 7 Rn. 61), jedenfalls solange dies nicht zu einer Atomisierung des Urlaubsanspruchs führt (BAG 29.07.1965 AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG; LAG Baden-Württemberg 06.03.2019 - 4 Sa 73/18; HWK/Schinz, § 13 Rn. 42).
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