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ArbG Koblenz, 23.06.2022 - 2 Ca 408/22 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.06.2022 - 2 Ca 408/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
Befristung zur Vertretung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.06.2022, Az. 2 Ca 408/22, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.06.2022, Az. 2 Ca 408/22, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung aus dem Arbeitsvertrag vom 29.06.2021 bzw. 08.07.2021 zum 28.01.2022 beendet worden ist.