Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 24.06.2020 - 7 Ca 4009/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,81275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 24.06.2020 - 7 Ca 4009/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2021 - 7 Sa 205/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2021 - 7 Sa 205/20
Wechselseitige Ansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. Juni 2020, Az. 7 Ca 4009/19, wird zurückgewiesen.Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. Juni 2020, Az. 7 Ca 4009/19, wird - auch im Hinblick auf die Klageerweiterung im Berufungsverfahren - zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. Juni 2020, Az. 7 Ca 4009/19, abzuändern, soweit die Widerklage abgewiesen wurde, und für Recht zu erkennen,.
den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. Juni 2020, Az. 7 Ca 4009/19, zu verurteilen, an sie Nettolohn für den November 2019 in Höhe von 786, 70 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2019 zu zahlen;.