Rechtsprechung
   ArbG Koblenz, 24.11.2020 - 11 Ca 344/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81283
ArbG Koblenz, 24.11.2020 - 11 Ca 344/20 (https://dejure.org/2020,81283)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.2020 - 11 Ca 344/20 (https://dejure.org/2020,81283)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 (https://dejure.org/2020,81283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,81283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21

    Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.11.2020 - 11 Ca 344/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 - verwiesen.

    Mit seinem Urteil vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 - hat das Arbeitsgericht - soweit für das Berufungsverfahren von Interesse - der gegen die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 24. Januar 2020 gerichteten Kündigungsschutzklage stattgegeben und die Beklagte weiterhin verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 - die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht