Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 24.11.2020 - 11 Ca 344/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,81283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 24.11.2020 - 11 Ca 344/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.11.2020 - 11 Ca 344/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 - verwiesen.
Mit seinem Urteil vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 - hat das Arbeitsgericht - soweit für das Berufungsverfahren von Interesse - der gegen die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 24. Januar 2020 gerichteten Kündigungsschutzklage stattgegeben und die Beklagte weiterhin verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. November 2020 - 11 Ca 344/20 - die Klage abzuweisen.