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ArbG Koblenz, 30.10.2019 - 12 Ca 1615/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 30.10.2019 - 12 Ca 1615/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19
Unzulässigkeit eines Teilurteils - Kündigungsschutzklage
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30. Oktober 2019 - 12 Ca 1615/19 - aufgehoben und die Sache zur einheitlichen Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - zurückverwiesen.Mit Teilurteil vom 30. Oktober 2019 - 12 Ca 1615/19 - hat das Arbeitsgericht Koblenz zunächst allein über die Klage entschieden und diese abgewiesen.
In Abänderung des angefochtenen Teil-Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30. Oktober 2019, Aktenzeichen - 12 Ca 1615/19 - wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung im Schreiben vom 20. Mai 2019 noch durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung im Schreiben vom 20. Mai 2019 aufgelöst worden ist und dass es über den 20. Mai 2019 hinaus auf unbestimmte Zeit fortbesteht.