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   ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18   

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https://dejure.org/2019,1852
ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18 (https://dejure.org/2019,1852)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 31.01.2019 - 1 BV 26/18 (https://dejure.org/2019,1852)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 1 BV 26/18 (https://dejure.org/2019,1852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versetzung, Zustimmungsverweigerung, Nachteil, Versetzungsklausel

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung betreffend die Versetzung eines für den Außendienst eingestellten Arbeitnehmers in den Innendienst am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat für einen Altvertrag nur Vertrauensschutz bis zum 31. Dezember 2002 eingeräumt (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 17; BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - Rn. 29).

    (2) Eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit einseitig zuweisen kann, ist jedenfalls dann als unangemessene Benachteiligung i. S. v. § 307 BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 19).

    Dies ist ein so schwerwiegender Eingriff in den gesetzlich gewährleisteten Inhaltsschutz, dass von einer Unvereinbarkeit i. S. v. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB auszugehen ist (vgl. BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Für die Wirksamkeit der Zustimmungsverweigerung ist es keine Voraussetzung, dass die Begründung des Betriebsrats für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes schlüssig ist; es genügt, dass sie einen Bezug zu einem der in Abs. 2 genannten Tatbestände hat (so bereits BAG 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Dabei ist zu prüfen, ob die Versetzung gerechtfertigt wäre (vgl. BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - zu A II 4 b der Gründe zur vergleichbaren Situation bei § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37; BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 28; BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37; BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 28; BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14

    Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    a) Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Ort, den er aufgrund eines längeren Anfahrtsweges schlechter erreichen kann, stellt einen Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar (vgl. LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2014 - 13 TaBV 1/14 - Rn. 36; BeckOK ArbR/Mauer, 50. Ed. 1.12.2018, BetrVG § 99 Rn. 22; Richardi BetrVG/Thüsing, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 99 Rn. 258).
  • LAG Köln, 07.03.2012 - 3 TaBV 77/11

    Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Es kommt entscheidend darauf an, ob der status quo des Mitarbeiters verschlechtert wird (LAG Köln 7. März 2012 - 3 TaBV 77/11 - Rn. 33; Fitting u. a., 29. Aufl. 2018, BetrVG § 99 Rn. 242).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37; BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 28; BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18
    Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat für einen Altvertrag nur Vertrauensschutz bis zum 31. Dezember 2002 eingeräumt (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 17; BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - Rn. 29).
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