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   ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11   

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https://dejure.org/2011,5942
ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11 (https://dejure.org/2011,5942)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 25.10.2011 - 4 Ca 88/11 (https://dejure.org/2011,5942)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 4 Ca 88/11 (https://dejure.org/2011,5942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine außerordentliche Kündigung eines Chefarztes ohne vorherige Abmahnung bei Beleidigung von Dritten durch Veröffentlichung eines "Offenen Briefes an die Belegschaft des Klinikums"; Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes ohne vorherige Abmahnung bei Beleidigung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einem Chefarzt darf wegen heftiger in einem offenen Brief vorgebrachter Kritik an seinem Arbeitgeber nicht die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Der Gesichtspunkt der Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB allein rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht die Anwendung einer Eilfallregelung (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.1978, 4 AZR 188/77 und BAG, Urteil vom 18.05.1994, 2 AZR 930/93 - Juris).

    Allein die Tatsache, dass der Stiftungsratsvorsitzende in bestimmten Ausnahmefällen des § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung auch allein Kündigungsberechtigung hat, reicht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht aus (BAG Urteil vom 18.05.1994, 2 AZR 930/93 - Juris).

    Es war dem Stiftungsratsvorsitzenden zwar verwehrt, sich auf einen Eilfall zu berufen und ohne zugrunde liegenden Beschluss des Stiftungsrates außerordentlich zu kündigen, aber es stellt kein Organisationsverschulden dar, keine Sondersitzung einzuberufen, sondern die nächste turnusgemäße Sitzung für eine Entscheidung vorzusehen (BAG Urteil vom 18.05.1994, 2 AZR 930/93).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Grobe Beleidigungen und Beschimpfungen eines Arbeitnehmers gegenüber Vertretern und Repräsentanten des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können einen gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08 - Juris).

    Zu von der Rechtsprechung anerkannten Verstößen gehören sowohl abfällige, ehrverletzende Äußerungen, pauschale Diffamierungen und Verleumdungen als auch das Verwenden grober Schimpfwörter, wobei es stets auf die Umstände, die Sprachgewohnheiten und den üblichen Umgang ankommt (BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08, Hess. LAG, Urteil vom 20.1.2011, 5 Sa 342/10 jeweils mit weiteren Nachweisen; zitiert nach Juris).

    Unabhängig von der Frage, ob der Vortrag überhaupt als hinreichend konkret zu bewerten ist, sei auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08 hingewiesen: Im Kollegenkreis darf sich der Arbeitnehmer auf die Vertraulichkeit des Wortes verlassen und darauf, dass auch angreifbare Bemerkungen nicht nach außen dringen.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96 (Juris) klargestellt, dass das Abmahnungserfordernis auch bei Störungen im Vertrauensbereich stets zu prüfen ist.

    Diesen Zweck kann die Abmahnung nur dann erfüllen, wenn es um ein steuerbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers geht, das bisherige vertragswidrige Verhalten noch keine klare Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung zulässt und deswegen von der Möglichkeit einer künftigen vertragskonformen Erfüllung auszugehen ist (BAG, Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Die bloße Weigerung von Arbeitskollegen mit einem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, kann die Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG genauso wenig rechtfertigen, wie es dem Arbeitgeber gestattet sein kann, sich auf Auflösungsgründe zu berufen, die von ihm selbst oder von Personen, für die er einzustehen hat, provoziert worden sind (BAG Urteil vom 23.10.2008, 2 AZR 403/07 - Juris).
  • ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Gleiches gilt, wenn unaufschiebbare rechtliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können (so die von beiden Parteien zitierte Entscheidung des Arbeitsgerichts Naumburg, 1 Ca 1904/07, Urteil vom 28.02.2008 - Juris).
  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Diese Ungewissheit ist vorliegend für alle von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen beseitigt, sodass die Beklagte auch nicht ein überwiegendes Interesse an Nichtbeschäftigung damit begründen kann, dass Zweifel an der Wirksamkeit einer der Folgekündigungen bestehen (vgl. LAG Hamm 21.12.2010, 18 Sa 1827/10 Juris).
  • LAG Hessen, 20.01.2011 - 5 Sa 342/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beleidigung - Schädigung der Arbeitgeberin

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Zu von der Rechtsprechung anerkannten Verstößen gehören sowohl abfällige, ehrverletzende Äußerungen, pauschale Diffamierungen und Verleumdungen als auch das Verwenden grober Schimpfwörter, wobei es stets auf die Umstände, die Sprachgewohnheiten und den üblichen Umgang ankommt (BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08, Hess. LAG, Urteil vom 20.1.2011, 5 Sa 342/10 jeweils mit weiteren Nachweisen; zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urteil vom 23.10.2008, 2 AZR 483/07 - Juris).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Dies wird in aller Regel nur bei Katastrophen, drohender Gemeingefahr und nicht voraussehbaren öffentlichen Notständen der Fall sein (BAG, Urteil vom 20.04.1977, 4 AZR 778/75, Rdnr. 25 der Entscheidungsgründe - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 255/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten

    Auszug aus ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
    Ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich ohne vorherige Abmahnung berechtigt dann nicht zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2010, 11 Sa 255/10 - Juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur

  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08

    Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 15 B 634/07

    Verletzung eines aus dem Mitgliedschaftsrecht eines Ratsmitglieds abgeleiteten

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