Rechtsprechung
ArbG Lörrach, 26.06.2013 - 5 BV 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Europäischer Betriebsrat - Intranet
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtspflichten des Europäischem Betriebsrats; Antrag eines Europäischem Betriebsrats auf Einrichtung einer eigenen Seite im gemeinschaftsweiten Intranet zur unmittelbaren Kommunikation mit den Beschäftigten
- Wolters Kluwer
Recht eines Europäischen Betriebsrats zur Kommunikation mit den Arbeitnehmern über das Intranet
- Justiz Baden-Württemberg
§ 35 Abs 2 EBRG, § 36 Abs 1 EBRG, Art 10 Abs 2 EGRL 38/2009
Europäischer Betriebsrat - kein unmittelbares Informationsrecht gegenüber den Arbeitnehmern über das Intranet - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtspflichten des Europäischem Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Europäischer Betriebsrat und die betriebsinterne Intranet-Kommunikation
- arbrb.de (Kurzinformation)
Keine unmittelbare Kommunikation des Europäischen Betriebsrats mit den Arbeitnehmern?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 26.06.2013 - 5 BV 7/12
- LAG Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 11 TaBV 6/13
- BAG, 26.05.2016 - 7 ABR 9/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04
Nutzung des Intranet durch Betriebsrat
Auszug aus ArbG Lörrach, 26.06.2013 - 5 BV 7/12
Aus § 40 Abs. 2 BetrVG folgt ein Rechtsanspruch des Betriebsrats zur Nutzung eines betriebsüblich zur Kommunikation zur Verfügung gestellten Intranetsystems, auch zur Veröffentlichung eigener Informationen auf einer eigenen Homepage (BAG 1, 12.2004, 7 ABR 18/04, juris).
- LAG Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 11 TaBV 6/13
Nutzung eines gemeinschaftsweiten Intranets durch den Europäischen Betriebsrat …
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach vom 26.06.2013 - 5 BV 7/12 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 26.06.2013 - 5 BV 7/12 - hat das Arbeitsgericht Lörrach - Kammern Radolfzell - die Anträge des EBRA abgewiesen und ausgeführt, der EBRA habe weder einen Anspruch, zu Kommunikationszwecken eine eigene Seite im Intranet zur Verfügung gestellt zu bekommen, noch dass ein von ihm verfasster Beitrag dort eingestellt werde.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach, Kammern Radolfzell, vom 26.06.2013, Aktenzeichen 5 BV 7/12, wird abgeändert und nach den Schlussanträgen in erster Instanz entschieden, nämlich.