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   ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041 b/17   

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https://dejure.org/2017,57061
ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041 b/17 (https://dejure.org/2017,57061)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 19.12.2017 - 3 Ca 2041 b/17 (https://dejure.org/2017,57061)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 3 Ca 2041 b/17 (https://dejure.org/2017,57061)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 4 AGG, § 82 S 1 SGB 9, § 82 S 2 SGB 9, § 82 S 3 SGB 9
    Gestuftes Ausschreibungsverfahren - Nichtberücksichtigung externer Bewerber - Entschädigungsanspruch

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderte, Stellenausschreibung, interne Ausschreibung, externe Ausschreibung, Vermutung, Widerlegung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gestuftes Ausschreibungsverfahren - Nichtberücksichtigung externer Bewerber - Entschädigungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung der schwerbehinderten externen Bewerber zum Vorstellungsgespräch bei interner und externer Ausschreibung durch ein gestuftes Verfahren hinsichtlich Benachteiligung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ausschreibungsverfahren - Nichtberücksichtigung externer Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen Benachteiligung aufgrund Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Benachteiligung wegen Behinderung eines externen Bewerbers bei Vorrang von internen Bewerbern im gestuften Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
    Die Widerlegung dieser Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen, noch die fachliche Eignung des Bewerbers berühren (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50, juris; BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45, juris).

    Der Bestandsschutz ist eine sachliche Erwägung zur Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichender Bewerber (vgl. BVerfG 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - zu 2. der Gründe, juris; vgl. BVerwG 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Rn. 31, juris; vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 49, juris).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
    Insofern ist der schwerbehinderte Bewerber im Bewerbungsverfahren besser gestellt als nicht schwerbehinderte Konkurrenten (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 29, juris).

    Die Widerlegung dieser Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen, noch die fachliche Eignung des Bewerbers berühren (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50, juris; BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45, juris).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
    § 6 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1 AGG enthält einen formalen Bewerberbegriff (BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 38, juris).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
    Der Bestandsschutz ist eine sachliche Erwägung zur Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichender Bewerber (vgl. BVerfG 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - zu 2. der Gründe, juris; vgl. BVerwG 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Rn. 31, juris; vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 49, juris).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
    Der Bestandsschutz ist eine sachliche Erwägung zur Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichender Bewerber (vgl. BVerfG 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - zu 2. der Gründe, juris; vgl. BVerwG 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Rn. 31, juris; vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 49, juris).
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