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ArbG Lübeck, 30.07.2018 - 4 Ca 2380/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- arbeitsrechtsiegen.de
Prozesskostenhilfe Kündigungsschutzklage - Freibetrag bei Abfindung
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 30.07.2018 - 4 Ca 2380/17
- LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung, …
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.07.2018 - 4 Ca 2380/17 - mit der Maßgabe abgeändert, dass der von der Klägerin aus dem Vermögen zu leistende Betrag 1.563,15 EUR beträgt.