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ArbG Lüneburg, 08.06.2005 - 1 BV 5/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 08.06.2005 - 1 BV 5/05
- LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05
Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der …
Die Beschwerden der Arbeitgeberin (Bet. zu 2) und des Betriebsrats (Bet. zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 8. Juni 2005 - 1 BV 5/05 - werden zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 8. Juni 2005 - 1 BV 5/05 - abzuändern und den Antrag des Betriebsrats auf Einrichtung einer Einigungsstelle zurückzuweisen.
die Beschwerde zurückzuweisen und im Wege der Anschlussbeschwerde den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 8. Juni 2005 - 1 BV 5/05 - dahingehend abzuändern, dass die Zahl der Beisitzer der Einigungsstelle auf drei je Seite festgesetzt wird.
- LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06
Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu …
Diese stellt bereits nach der zugrunde gelegten Berechnungsformel (Nr. 5.1 BV 5/2005) keine Belohnung für erbrachte Betriebstreue (§ 50a Nr. 2 ZPO), sondern bloßes Entgelt (§ 850 Abs. 2 ZPO) dar.