Rechtsprechung
ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12 Ö |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Betriebs-Berater
Die politische Gesinnung des Ehegatten ist im Arbeitsverhältnis irrelevant
- arbeitsrechtsiegen.de
Spielraum für Ausübung Direktionsrecht im Arbeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Versetzung einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versetzung in einer Kindertagesstätte - die Erzieherin mit dem rechten Ehemann
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versetzung einer Erzieherin - der rechtsextreme Ehemann
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rechtsextremer Ehemann als Versetzungsgrund?
- poko.de (Kurzinformation)
Keine Versetzung per Direktionsrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Versetzung einer Erzieherin wegen politischer Tätigkeit des Ehemannes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eine Versetzung einer Erzieherin wegen politischer Tätigkeit des Ehemannes ist unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versetzung wegen politischer Gesinnung des Ehepartners unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erzieherin wehrt sich erfolgreich gegen eine Versetzung in anderen Tätigkeitsbereich - Eltern protestieren gegen Weiterbeschäftigung einer Erzieherin, deren Ehemann Mitglied der NPD ist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst sein Recht, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers durch einseitige Weisungen näher auszugestalten (BAG, Urteil vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - NZA 2001, 780). - BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95
Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung
Auszug aus ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12
Ist eine Tätigkeitsbeschreibung vertraglich vorgenommen, kann das Tätigkeitsfeld nicht durch Weisungen ohne Versetzung geändert werden (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 - NZA 97, 112).