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   ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12 Ö   

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https://dejure.org/2012,61971
ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12 Ö (https://dejure.org/2012,61971)
ArbG Lüneburg, Entscheidung vom 10.10.2012 - 4 Ca 239/12 Ö (https://dejure.org/2012,61971)
ArbG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 4 Ca 239/12 Ö (https://dejure.org/2012,61971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Versetzung einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung in einer Kindertagesstätte - die Erzieherin mit dem rechten Ehemann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung einer Erzieherin - der rechtsextreme Ehemann

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtsextremer Ehemann als Versetzungsgrund?

  • poko.de (Kurzinformation)

    Keine Versetzung per Direktionsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Versetzung einer Erzieherin wegen politischer Tätigkeit des Ehemannes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Versetzung einer Erzieherin wegen politischer Tätigkeit des Ehemannes ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versetzung wegen politischer Gesinnung des Ehepartners unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erzieherin wehrt sich erfolgreich gegen eine Versetzung in anderen Tätigkeitsbereich - Eltern protestieren gegen Weiterbeschäftigung einer Erzieherin, deren Ehemann Mitglied der NPD ist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst sein Recht, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers durch einseitige Weisungen näher auszugestalten (BAG, Urteil vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - NZA 2001, 780).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus ArbG Lüneburg, 10.10.2012 - 4 Ca 239/12
    Ist eine Tätigkeitsbeschreibung vertraglich vorgenommen, kann das Tätigkeitsfeld nicht durch Weisungen ohne Versetzung geändert werden (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 - NZA 97, 112).
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