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ArbG Lüneburg, 27.04.2010 - 2 Ca 266/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 27.04.2010 - 2 Ca 266/09
- LAG Niedersachsen, 25.10.2010 - 8 Sa 868/10
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 744/10
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 25.10.2010 - 8 Sa 868/10
Berechnung tariflicher Besitzstandszulage für Fleischbeschauer
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg - 2 Ca 266/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 27. April 2010 - 2 Ca 266/09 - wird festgestellt, dass für die Berechnung der Besitzstandszulage (§ 25 TV-Fleischuntersuchung - Überleitung von Beschäftigten außerhalb öffentlicher Schlachthöfe aus der Stückvergütung in das Stundenentgelt) die dem Kläger im Jahr 2007 gezahlte Zuschlag für Rückstandsuntersuchungen, weitergehende Untersuchungen und bakteriologische Fleischuntersuchungen i. S. d. § 12 Absatz 3 Absatz 3 TV Ang aöS mit einzubeziehen sind.