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   ArbG Leipzig, 04.03.2016 - 12 BV 53/15   

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ArbG Leipzig, 04.03.2016 - 12 BV 53/15 (https://dejure.org/2016,58035)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 (https://dejure.org/2016,58035)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 04. März 2016 - 12 BV 53/15 (https://dejure.org/2016,58035)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen;.

    Die gemäß § 87 Abs. 1 ArbGG statthafte Beschwerde des Betriebsrates/Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie ausgeführt worden.

    Die zulässige Beschwerde des Betriebsrates/Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - ist jedoch nicht begründet und daher zurückzuweisen.

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