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ArbG Leipzig, 04.03.2016 - 12 BV 53/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 04.03.2016 - 12 BV 53/15
- LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und …
Die Beschwerde des Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen;.
Die gemäß § 87 Abs. 1 ArbGG statthafte Beschwerde des Betriebsrates/Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie ausgeführt worden.
Die zulässige Beschwerde des Betriebsrates/Beteiligten zu 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 04.03.2016 - 12 BV 53/15 - ist jedoch nicht begründet und daher zurückzuweisen.