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   ArbG Leipzig, 18.12.2015 - 12 Ca 2380/15   

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https://dejure.org/2015,69127
ArbG Leipzig, 18.12.2015 - 12 Ca 2380/15 (https://dejure.org/2015,69127)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 18.12.2015 - 12 Ca 2380/15 (https://dejure.org/2015,69127)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 12 Ca 2380/15 (https://dejure.org/2015,69127)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 18. Dezember 2015 - 12 Ca 2380/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 18.12.2015 - 12 Ca 2380/15 - abgeändert und festgestellt, dass sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit dem Beklagten für die Zeit ab dem 01.01.2012 nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung sowie dem Tarifvertrag zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit in den Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit - TV-BA ( TVÜ -BA) sowie den für die Bundesagentur für Arbeit jeweils geltenden sonstigen Tarifverträgen für das Tarifgebiet Ost richtet.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 18.12.2015 - 12 Ca 2380/15 - abzuändern und festzustellen, dass sich der Inhalt seines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten für die Zeit ab dem 01.01.2012 nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung sowie dem Tarifvertrag zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit in den Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit - TV-BA ( TVÜ -BA) sowie den für die Bundesagentur für Arbeit jeweils geltenden sonstigen Tarifverträgen für das Tarifgebiet Ost richtet.

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