Rechtsprechung
   ArbG Leipzig, 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,69870
ArbG Leipzig, 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15 (https://dejure.org/2016,69870)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15 (https://dejure.org/2016,69870)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 21. September 2016 - 11 Ca 4675/15 (https://dejure.org/2016,69870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,69870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21. September 2016 - 11 Ca 4675/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16

    Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15 - wird als unzulässig verworfen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 12.01.2016 zu zahlen sind.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15 - insoweit abzuändern, als er zur Zahlung von 4.474,80 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2016 verurteilt worden ist und die Klage insoweit abzuweisen.

    den Beklagten unter Abänderung des am 21.09.2016 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Leipzig - 11 Ca 4675/15 - zur Zahlung weiterer 6.925,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2016 zu verurteilen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21.09.2016 - 11 Ca 4675/15 - ist gemäß § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG , § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, denn die Berufung ist nicht in der gesetzlichen Form begründet worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht