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   ArbG Leipzig, 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17   

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ArbG Leipzig, 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 (https://dejure.org/2018,61181)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 (https://dejure.org/2018,61181)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 1 Ca 1413/17 (https://dejure.org/2018,61181)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Sachsen, 09.04.2019 - 7 Sa 259/18

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers aus § 619a BGB ; Darlegungs- und

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 - wird auf dessen Kosten.

    Das Arbeitsgericht Leipzig hat mit seinem Urteil vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 - soweit hier noch streiterheblich, unter anderem die Widerklage abgewiesen.

    Unter Abänderung des am 24.05.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Leipzig - 1 Ca 1413/17 - wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.184,13 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Die gemäß § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Beklagten (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG , 519, 520 ZPO gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.05.2018 - 1 Ca 1413/17 - ist zurückzuweisen.

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