Rechtsprechung
ArbG Leipzig, 24.08.2017 - 1 Ca 240/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.08.2017 - 1 Ca 240/17
- LAG Sachsen, 20.12.2018 - 9 Sa 499/17
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 20.12.2018 - 9 Sa 499/17
Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.08.2017 - 1 Ca 240/17 - teilweise abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als das Arbeitsgericht in der Ziffer 2 seines Urteilstenors festgestellt hat, dass Umkleidezeiten des Klägers (Berufskleidung) in einem Umfang von sechs Minuten pro Umkleidung vergütungspflichtige Arbeitszeiten sind.das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.08.2017 - 1 Ca 240/17 - abzuändern und die Klage abzuweisen.