Rechtsprechung
ArbG Leipzig, 24.08.2017 - 1 Ca 4178/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,94202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.08.2017 - 1 Ca 4178/16
- LAG Sachsen, 23.08.2018 - 2 Sa 506/17
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 23.08.2018 - 2 Sa 506/17
Umkleidezeiten als Arbeitszeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.08.2017 - 1 Ca 4178/16 - teilweise a b g e ä n d e r t und die Klage insoweit abgewiesen, als auf den Klageantrag zu 3. festgestellt wurde, dass Umkleidezeiten des Klägers (Berufskleidung) in einem Umfang von sechs Minuten pro Umkleidung vergütungspflichtige Arbeitszeiten sind.Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Ausgangsurteils des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24.08.2017 - 1 Ca 4178/16 - die Klage insoweit abzuweisen, als es die hier in Rede stehende Feststellung ausgeurteilt hat.