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   ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10   

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https://dejure.org/2010,29989
ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10 (https://dejure.org/2010,29989)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 03.09.2010 - 1 Ca 49/10 (https://dejure.org/2010,29989)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 03. September 2010 - 1 Ca 49/10 (https://dejure.org/2010,29989)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 528/82
    Auszug aus ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
    Der Rückgriff auf die Angemessenheit der Vergütung im Sinne des § 17 Abs. 1 BBiG, der allgemein vorgenommen wird (vgl. nur BAG 25.04.1984 - 5 AZR 528/82, JURIS; Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflage, § 174 Rn. 67), bedarf dabei unter Abwägung der näheren Umstände, zu der es zu der abgeleisteten Mehrarbeit kam, einer näheren Konkretisierung.

    Weder wird man generell davon ausgehen können, dass die vereinbarte Ausbildungsvergütung auch während der Mehrarbeit zu zahlen ist, ggf. unter Berücksichtigung eines Mehrarbeitszuschlags von 25 %, soweit dieser tarifüblich ist (so etwa Küttner/Kania, Personalbuch 2010, Ausbildungsverhältnis Rn. 31; in diese Richtung auch BAG 25.04.1984 - 5 AZR 528/82), noch wird man generell davon ausgehen können, dass bei Mehrarbeit dem Auszubildenden grundsätzlich die Arbeitsvergütung einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft zu gewähren ist (so aber HaKo, Arbeitsrecht/Gross, § 17 BBiG, Rn. 7).

  • ArbG Rheine, 13.11.1991 - 2 Ca 134/91

    Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses;

    Auszug aus ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
    So hat etwa das Arbeitsgericht Rheine (Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91, NZA 1992, 413) entschieden, dass die Beauftragung mit der Wochenendfütterung in der Landwirtschaft für einen Auszubildenden der Landwirtschaft nicht zum Ausbildungsverhältnis gehört und damit gem. § 612 Abs. 2 BGB mit der für die gewerblichen Arbeitnehmer tariflich vorgesehenen Vergütung zu bezahlen ist (in diese Richtung offenbar auch Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflage, § 174 Rn. 67).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
    Anschließend ist es Sache des Arbeitnehmers, im Einzelnen Beweis für die geleisteten Stunden anzutreten (BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/00, EzA Nr. 148 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07

    Lohnwucher im Ausbildungsverhältnis; unbegründete Vergütungsklage eines

    Auszug aus ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
    Insofern hat das Sächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 16.01.2008 - 9 Sa 269/07, JURIS) bei einem Auszubildenden zum Koch durchaus zu Recht entschieden, dass dieser während der Überstunden, in denen er mit dem Zubereiten von Speisen und dem Zubereiten von kalten Büffets beschäftigt war, die Mehrarbeit auf Basis der Ausbildungsvergütung zu erhalten hat.
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
    Er muss dabei vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, dass er tatsächlich gearbeitet und welche Tätigkeiten er ausgeführt hat (vgl. nur BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, AP Nr. 49 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).
  • ArbG Stade, 30.08.2012 - 1 Ca 537/11

    Auszubildender: Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei Ableistung von Überstunden?

    Ob sich ein Anspruch des Auszubildenden auf Mehrarbeitsvergütung aus dem Ausbildungsvertrag i.V.m. § 17 Abs. 3 BBiG oder aus dem Ausbildungsvertrag i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB ergibt, hängt davon ab, ob während der Mehrarbeit eine Ausbildung in dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsberuf stattgefunden hat oder der Ausbilder den Auszubildenden während dieser Zeit lediglich als "billige Arbeitskraft" eingesetzt hat (vgl. Arbeitsgericht Limburg, Urteil vom 03.09.2010 - 1 Ca 49/10, Rn. 48 bei juris, m. w. N.).
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